Wissenswertes zur Auswahl von Desinfektionsmitteln und zu Desinfektionsmittellisten.
Grundsätzliches zur Auswahl und Deklaration von Desinfektionsmitteln und zu veröffentlichten Desinfektionsmittellisten.
|
Auswahl von Desinfektionsmitteln und die Bedeutung der Desinfektionsmittel-Listen.
Dem Anwendern steht die Auswahl eines geeigneten Desinfektionsmittels frei außer bei behördlich angeordneter Entseuchung / Desinfektion nach § 18 IfSG. Für Hersteller besteht keine Verpflichtung, sich in Desinfektionsmittel-Listen eintragen zu lassen, außer es handelt sich um Präparate, die bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen nach § 18 IfSG eingesetzt werden. |
|
Weiter …
|
|
|