Medizinproduktegesetz - MPG

Regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme, das Anwenden sowie die Instandhaltung von Medizinprodukten.


MEDIZINPRODUKTEGESETZ (MPG) - GRUNDSÄTZLICHES

Das MPG regelt das Inverkehrbringen der Medizinprodukte, die Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte sowie die Gesundheit und den Schutz der Patienten, Anwender und Dritten.

Das MPG gilt für Medizinprodukte und Zubehör.

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MEDIZINPRODUKTE - BETREIBERVERORDNUNG (MPBetreibV)

Verordung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten.

Gilt für das Errichten, Betreiben, Anwenden und Instandhalten von Medizinprodukten.

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ANFORDERUNGEN AN DIE SACHKENNTNIS FÜR DIE AUFBEREITUNG VON MEDIZINPRODUKTEN IN AUFBEREITUNGSEINHEITEN DER KATEGORIE A UND B (OHNE ZSVA)


  • Ohne Nachweis einer Ausbildung zur Arzthelferin bzw. zur Zahnmedizinischen Fachangestellten, ist eine fachspezifische Fortbildung in Anlehnung an den Lehrgang "Fachkunde 1" gemäß den Richtlinien der DGSV erforderlich.
  • Bei nachgewiesener Ausbildung zur Arzthelferin oder zur Zahnmedizinischen Fachangestellten, müssen nachfolgende Inhalte fachspezifisch und aktuell, ggf. durch Fortbildung, erfolgreich vermittelt sein.
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MEDIZINPRODUKTE-SICHERHEITSPLANVERORDNUNG - MPSV

Verordnung über die Erfassung, Bewertung und Abwehr von Risiken bei Medizinprodukten

Regelt die Verfahren zur Erfassung, Bewertung und Abwehr von Risiken im Verkehr oder in Betrieb befindlicher Medizinprodukte.
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§ 26 Medizinproduktegesetz - MPG

Betriebe und Einrichtungen in denen Medizinprodukte ..., .. errichtet, betrieben, angewendet oder Medizinprodukte, die keimarm oder steril zur Anwendung kommen, ... unterliegen der Überwachung durch die zuständigen Behörden,   in der Regel sind das das Regierungspräsidium bzw. die Bezirksregierung. 
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